Service

Unikliniken, BG Kliniken u. a. Aufnahme/ Entlassung
Rollstuhl* und Krankenbeförderung
Großraumtaxi
Langstrecken und Auswärtsfahrten
Kurierservice & Mehr
*Rollstuhltaxi sitzend (nicht umsetzbar) nach DIN 75078
geeignetes Spezialfahrzeug

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*Rollstuhltaxi sitzend (nicht umsetzbar) nach DIN 75078 geeignetes Spezialfahrzeug

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    Rollstuhltaxi sitzend (nicht umsetzbar) nach DIN 75078 geeignetes Spezialfahrzeug

    Service
    Krankenbeförderung

    Wichtige Informationen

    Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung oder siehe 1. Gründ der Beförderung b) Ambulante Behandlung bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ (auf der Rückseite der Schwerbehindertenausweis) - oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 4 oder 5 oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt (G), die nachweislich bescheinigt ist.
    zu 2) Behandlungstag / Behandlungsstätte abweichende Behandlungsstätte als des Arztes / der Ärztin im Stempelfeld, muss unter Ziffer 2 eingetragen sein.
    zu 3) Art und Ausstattung der Beförderung Taxi/Mietwagen muss eingekreuzt sein. Wenn mit Rollstuhl muss eingekreuzt sein. Achtung wenn auf KTW, Tragestuhl und oder Liegend eingekreuzt wurde ist für uns ungültig, Sie brauchen einen Krankentransportwagen
    zu 4) Begründung/Sonstiges fährt der Versicherte nicht von oder zu seiner Wohnung, muss der abweichende Ort unter Ziffer 4 eingetragen sein. oder aus medizinische gründe über Autobahn gefahren muss.
    (aG) außergewöhnlich Gehbehindert
    (Bl) Blind
    (H) Hilfsbedürftig
    Krankenbeförderung müssen sie einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.
    Befreiung von Zuzahlungen: Wenn Sie im Besitz eines Befreiungsausweises für das aktuelle Jahr sind.

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    Taxifahrten mit Berechtigungsschein

    Wichtige Informationen

    Mit dem Berechtigungsschein dürfen Sie viermal im Monat kostenlos innerhalb der Stadt fahren. Diese Fahrten dienen der Förderung der sozialen Teilhabe (Besuche bei Familie, Freunden, Kino, Theater etc.). Voraussetzung ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest besitzen.
    Die Fahrten dürfen jedoch nicht für Arztbesuche verwendet werden.

    Taxifahrten mit Berechtigungsschein

    Wichtige Informationen

    Mit dem Berechtigungsschein dürfen Sie viermal im Monat kostenlos innerhalb der Stadt fahren. Diese Fahrten dienen der Förderung der sozialen Teilhabe (Besuche bei Familie, Freunden, Kino, Theater etc.). Voraussetzung ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest besitzen.
    Die Fahrten dürfen jedoch nicht für Arztbesuche verwendet werden.

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    Kontakt

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